Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der SUDAU AGRO GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Alle in Prospekten, Anzeigen, Internetauftritten usw. enthaltenen Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.

(2) Aufträge/Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung der SUDAU AGRO GmbH kommen erst nach schriftlicher Bestätigung der SUDAU AGRO GmbH zustande, oder bei Auslieferung der Ware an den Kunden. Beides gilt als Annahme des durch den Auftrag/die Bestellung des Kunden abgegebenen Vertragsangebotes. Die Annahme kann innerhalb von 7 Kalendertagen erklärt werden.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Preise, Preisänderungen

(1) Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Die Preise schließen etwaige Versandkosten nicht ein. Die Versandkosten für einen Versand innerhalb Deutschlands werden bei Fernabsatzverträgen abhängig von der zu versendenden Ware jeweils gesondert im Angebot ausgewiesen.

(3) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der SUDAU AGRO GmbH; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferzeiten

Vereinbarungen über Liefertermine oder Lieferfristen – verbindlich oder unverbindlich – bedürfen der Schriftform.

§ 5 Gewährleistung, Mängelrügen

(1) Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn der Käufer diese Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware, in jedem Falle aber vor deren Verarbeitung, dem Verkäufer schriftlich anzeigt. Für Kaufleute gilt § 377 HGB. Aus dem Lieferschein ersichtliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Qualität sind offensichtliche Mängel. Waren mit offensichtlichen Mängeln dürfen nicht eingebaut und/oder mit beweglichen Sachen verbunden und/oder vermischt werden. Andere Mängel sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen.

(2) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei der Verkäufer berechtigt ist, im Falle eines Mangels der Ware nach Wahl des Verbrauchers nachzuliefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der Käufer Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

(3) Beim Verkauf von neuen beweglichen Sachen an einen Unternehmer, sowie beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an einen Verbraucher verjähren Gewährleistungsansprüche in einem Jahr. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt unberührt. Beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an einen Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

(2) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 7 Rechte des Kunden wegen Mängeln

(1) Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit, oder eignet sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung, oder hat sie nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen der SUDAU AGRO GmbH erwarten kann, leistet die SUDAU AGRO GmbH grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware oder durch Beseitigung des Mangels. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Waren und bei Reparaturarbeiten ein Jahr.

§ 8 Haftungsbegrenzung

(1) Bei einer nicht vorsätzlichen und nicht grob fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung der SUDAU AGRO GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der SUDAU AGRO GmbH. Soweit der Verkäufer dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstand sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus Produkthaftung geltend macht.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der SUDAU AGRO GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die SUDAU AGRO GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der SUDAU AGRO GmbH hinweisen und die SUDAU AGRO GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der SUDAU AGRO GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die SUDAU AGRO GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 10 Zahlung

(1) Rechnungen der SUDAU AGRO GmbH sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Fernabsatzverträgen wird die Ware per Nachnahme oder gegen Vorkasse ausgeliefert.

(2) Die SUDAU AGRO GmbH behält sich die Ablehnung von Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.

(3) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 11 Datenspeicherung, Datenschutz

Die SUDAU AGRO GmbH behandeln alle vom Kunden mitgeteilten persönlichen Daten vertraulich. Die für die Vertragsdurchführung notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet, soweit dies für die Abwicklung und Durchführung des Vertrags notwendig ist. Eine Datenerhebung, Datenübermittlung und/oder sonstige Verarbeitung personenbezogener Kundendaten zu anderen Zwecken wird nicht vorgenommen.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen

(1) Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Als Gerichtsstand wird der Sitz der SUDAU AGRO GmbH vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

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